SPD-Fraktion fordert Pflegekostenentlastungsfonds und dauerhafte Beteiligung des Freistaats
Die stark steigenden Ausgaben für die Hilfe zur Pflege und die Eingliederungshilfe bringen den Bezirk Oberbayern sowie seine Landkreise und kreisfreien Städte zunehmend an ihre finanziellen Grenzen.
Zwischen 2022 und 2026 steigen allein die Pflegeausgaben des Bezirks um 112 Millionen Euro. Der gesamte Sozialetat wächst in diesem Zeitraum um 845 Millionen Euro – ein Plus von 46 Prozent. Für die Hilfe zur Pflege sind 2026 rund 479 Millionen Euro für etwa 21.000 Menschen vorgesehen.
Die Hilfe zur Pflege greift, wenn Pflegebedürftige die notwendige Pflege nicht vollständig aus den Leistungen der Pflegeversicherung sowie aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können. Der Bezirk übernimmt dann die ungedeckten Kosten. Über die Bezirksumlage werden damit auch die Haushalte der Landkreise und kreisfreien Städte belastet.
Das vollständige Positionspapier: Positionspapier Pflegekostenentlastungsfonds (PDF, 109 kB)
Matthias Bonigut, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bezirkstag von Oberbayern, erklärt:
„Die Menschen, die auf Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege angewiesen sind, sind nicht das Problem. Das Problem ist eine Finanzierung, bei der steigende Kosten immer wieder bei den Bezirken, Landkreisen und Städten landen. Die Leistungen sind gesetzliche Ansprüche. Bund und Freistaat müssen deshalb für eine faire und verlässliche Finanzierung sorgen.“
Gemeinsam mit den SPD-Fraktionen in den bayerischen Bezirkstagen schlägt die SPD-Fraktion ein Zwei-Säulen-Modell vor:
Der Fonds soll die Bezirke entsprechend ihrer tatsächlichen Mehrausgaben entlasten und dadurch die Bezirksumlagen begrenzen. Gleichzeitig sollen Investitionen in Pflegeeinrichtungen und Infrastruktur, Digitalisierung sowie eine stärkere Finanzierung von Ausbildungskosten dazu beitragen, die Pflegekosten langfristig zu senken.
Dafür sollen insbesondere die Mittel eingesetzt werden, die durch die Halbierung des Landespflegegeldes frei geworden sind und nach Ankündigung der Staatsregierung ohnehin in Versorgungsstrukturen und Pflegeinfrastruktur fließen sollen. Der Fonds verbindet damit kurzfristige Entlastung mit Maßnahmen gegen strukturelle Kostentreiber.
Steigen die tatsächlichen Ausgaben der Bezirke für die Hilfe zur Pflege, müssen auch die Zuweisungen des Freistaats verlässlich mitwachsen. Die SPD-Fraktion fordert deshalb eine Dynamisierung des Soziallastenausgleichs nach Art. 15 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes. So erhalten Bezirke und Kommunen mehr Planungssicherheit.
„Der Bund muss die Pflegeversicherung grundlegend reformieren. Der Freistaat darf aber nicht auf eine spätere Bundesreform warten“, betont Bonigut. „Gute Pflege, verlässliche soziale Leistungen und handlungsfähige Kommunen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“